§27 Tragende Wände

Diese Prüfregel betrachtet tragende Bauteile im Gebäudemodell (hier: Wände) und überprüft, ob für diese Bauteile eine Mindestanforderung an das Brandverhalten erfüllt ist.

Welche Bauteile werden betrachtet?

  • Wände werden aus dem Modell ausgewählt.
  • Anschließend werden nur die Bauteile weiter geprüft, die als „tragend“ gekennzeichnet sind.

Welche Informationen werden aus dem Modell verwendet?

Damit die Prüfung funktioniert, müssen im Modell folgende Angaben für die Bauteile vorhanden sein:

  • Kennzeichnung, ob ein Bauteil tragend ist
  • Angabe zum Brandverhalten des Bauteils (Anforderung)

Wie wird das Ergebnis dargestellt?

  • Bauteile mit passendem Brandverhalten werden grün markiert.
  • Bauteile, die die Mindestanforderung nicht erfüllen, werden rot markiert.

Alle als tragend gekennzeichneten Wände müssen im Modell als „nichtbrennbar“ ausgewiesen sein.

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