§35 (4) Notwendige Treppenräume – Öffnungen

Notwendige Treppenräume sind zentrale Flucht- und Rettungswege in Gebäuden. Damit sie im Brandfall sicher genutzt werden können, dürfen Türen und andere Öffnungen zu diesen Treppenräumen nur unter bestimmten Bedingungen ausgeführt werden. Die Prüfung kontrolliert, ob die entsprechenden Brandschutzanforderungen im Gebäudemodell eingehalten werden.

Welche Bauteile werden betrachtet?

Die Prüfung bezieht sich auf Türen und Öffnungen, die direkt an einen notwendigen Treppenraum angrenzen oder in diesen führen.

Welche Eigenschaften werden geprüft?

Für diese Bauteile werden im Modell vor allem zwei Eigenschaften betrachtet:

  • Feuerwiderstand der Tür
  • Rauchabschluss

Wie läuft die Prüfung ab?

  1. Türen und Öffnungen am Treppenraum identifizieren
  2. Brandschutzanforderungen prüfen
  3. Rauchschutz sicherstellen

Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung zeigt, ob die Türen und Öffnungen die geforderten Eigenschaften erfüllen. Falls Anforderungen nicht erfüllt sind oder Angaben im Modell fehlen, können die betreffenden Bauteile im Modell gezielt identifiziert und überprüft werden.

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