§35 (4) Notwendige Treppenräume – Wände
Diese Prüfung betrifft den Brandschutz von notwendigen Treppenräumen. Treppenräume sind zentrale Fluchtwege in Gebäuden und müssen deshalb durch geeignete Wände von anderen Bereichen getrennt sein. In der Prüfung wird kontrolliert, ob die Wände rund um diese Treppenräume die geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit besitzen.
Welche Informationen werden aus dem Modell verwendet?
Die Prüfung nutzt Informationen aus mehreren Fachbereichen, die im Genehmigungsmodell zusammengeführt werden:
Architektur
- Räume des Gebäudes
- Kennzeichnung von Räumen als notwendiger Treppenraum
- Wände im Gebäude
- Lage der Wände (z. B. Innenwand)
- angrenzende Wände zu Treppenräumen
- Gebäudeklasse des Gebäudes
Brandschutz
- Feuerwiderstandsfähigkeit der Wände
(z. B. feuerhemmend, hochfeuerhemmend, feuerbeständig) - ggf. Kennzeichnung als Brandwand
Was wird im Modell ermittelt?
Aus den Modellinformationen werden zunächst folgende Aspekte bestimmt:
- Räume, die als notwendige Treppenräume definiert sind
- Wände, die an diese Treppenräume angrenzen
- Brandschutzeigenschaften dieser Wände
- Gebäudeklasse des Gebäudes
Wie wird geprüft?
Die Anforderungen an die Wände hängen von der Gebäudeklasse ab.
Die Regel prüft:
- Welche Wände an den Treppenraum angrenzen
- Welche Brandschutzeigenschaften diese Wände besitzen
- Welche Anforderungen sich aus der Gebäudeklasse ergeben
Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung stellt fest,
- ob alle Treppenraumwände die geforderten Eigenschaften erfüllen oder
- ob Wände mit unzureichender Feuerwiderstandsfähigkeit vorhanden sind.
Diese Bauteile können anschließend im Modell gezielt markiert und überprüft werden.
