§38 (4) Umwehrungshöhe Absturzflächen

Umwehrungen (z. B. Geländer oder Brüstungen) dienen dem Schutz vor Absturz an offenen Kanten wie Balkonen, Treppenläufen oder Galerieflächen. Die digitale Prüfung kontrolliert, ob die Umwehrungshöhen die bauordnungsrechtlich geforderte Mindesthöhe erfüllen.

Was wird geprüft?

Im Fokus stehen Brüstungen/Umwehrungen. Für diese Bauteile wird die im Modell ermittelte Brüstungshöhe aus der Geometrie abgeleitet und mit einem Mindestwert verglichen.

Welche Eingaben nutzt die Prüfung?

  • Brüstungen/Umwehrungen: Identifikation der relevanten Elemente im Modell
  • Geometrieauswertung: Ermittlung der Höhe
  • Grenzwert: Vergleich mit einer hinterlegten Mindesthöhe

Wie läuft die Prüfung ab?

  1. Umwehrungen im Modell auswählen
  2. Höhe berechnen
  3. Abgleich mit Mindesthöhe
  4. Ergebnis visualisieren

Ergebnis der Prüfung

  • Konform, wenn die Umwehrungshöhe die Mindesthöhe erreicht oder überschreitet.
  • Nicht konform, wenn die Umwehrungshöhe unter dem Grenzwert liegt oder die erforderlichen Informationen im Modell fehlen.
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