§46 (1) Lichte Raumhöhe

Aufenthaltsräume müssen eine ausreichende lichte Raumhöhe (2,40m) aufweisen, um nutzungs- und gesundheitsrelevante Anforderungen (z. B. Komfort, Belüftung, Belichtung) zu erfüllen.

Was wird geprüft?

Geprüft wird die lichte Raumhöhe aller als Aufenthaltsraum gekennzeichneten Räume. Die Raumhöhe wird aus der Geometrie des Raums ermittelt und anschließend mit dem Grenzwert verglichen.

Welche Eingaben nutzt die Prüfung?

  • Identifikation der Räume im Modell
  • Eigenschaft zur Raumklassifikation „Aufenthaltsraum“
  • Geometrieauswertung: Ermittlung von Unter- und Oberkante (min/max Höhe) und Berechnung der lichten Raumhöhe
  • Grenzwert: Mindesthöhe 2,40 m

Wie läuft die Prüfung ab?

  1. Aufenthaltsräume filtern
  2. Lichte Raumhöhe berechnen
  3. Abgleich mit Mindesthöhe
  4. Ergebnis visualisieren

Ergebnis der Prüfung

  • Konform, wenn alle geprüften Aufenthaltsräume mindestens 2,40 m lichte Raumhöhe erreichen.
  • Nicht konform, wenn einzelne Räume unterhalb des Grenzwerts liegen oder erforderliche Angaben zur Raumklassifikation fehlen.

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