§46 (2) Fensterfläche
Aufenthaltsräume müssen ausreichend belichtet werden. Die Regel kontrolliert, ob die Fensteröffnungen eines Aufenthaltsraums (Rohbaumaß) mindestens ein Achtel (1/8) der Netto-Raumfläche erreichen. Verglaste Vorbauten und Loggien werden dabei nicht berücksichtigt.
Was wird geprüft?
Für jeden als Aufenthaltsraum klassifizierten Raum wird das Verhältnis aus
- Summe der relevanten Fensteröffnungsflächen (Rohbaumaß)
und - Netto-Raumfläche (NetFloorArea)
gebildet und gegen den Grenzwert ≥ 0,125 geprüft.
Welche Eingaben nutzt die Prüfung?
- Räume: Identifikation der Aufenthaltsräume
- Fenster: Auswahl der Außenfenster an der Gebäudehülle
- Raumfläche: NetFloorArea aus Qto_SpaceBaseQuantities
- Fensterfläche: als Rohbaumaß/Öffnungsfläche interpretiert
- Zuordnung Fenster ↔ Raum
- Grenzwert/Faktor: 0,125 (1/8)
Wie läuft die Prüfung ab?
- Aufenthaltsräume identifizieren
- Außenfenster bestimmen
- Fenster den Räumen zuordnen
- Flächen auslesen und Verhältnis berechnen
- Netto-Raumfläche je Raum
- Fensterflächen je Raum aufsummieren
- Verhältnis: Fensterfläche / Raumfläche
- Grenzwert prüfen und Ergebnis markieren
Ergebnis der Prüfung
- Konform, wenn für jeden Aufenthaltsraum das Verhältnis Fensteröffnungsfläche ≥ 1/8 der Netto-Raumfläche erfüllt ist.
- Nicht konform, wenn einzelne Räume die Anforderung unterschreiten oder erforderliche Mengen-/Klassifikationsangaben fehlen.
