§46 (2) Fensterfläche

Aufenthaltsräume müssen ausreichend belichtet werden. Die Regel kontrolliert, ob die Fensteröffnungen eines Aufenthaltsraums (Rohbaumaß) mindestens ein Achtel (1/8) der Netto-Raumfläche erreichen. Verglaste Vorbauten und Loggien werden dabei nicht berücksichtigt.

Was wird geprüft?

Für jeden als Aufenthaltsraum klassifizierten Raum wird das Verhältnis aus

  • Summe der relevanten Fensteröffnungsflächen (Rohbaumaß)
    und
  • Netto-Raumfläche (NetFloorArea)

gebildet und gegen den Grenzwert ≥ 0,125 geprüft.

Welche Eingaben nutzt die Prüfung?

  • Räume: Identifikation der Aufenthaltsräume
  • Fenster: Auswahl der Außenfenster an der Gebäudehülle
  • Raumfläche: NetFloorArea aus Qto_SpaceBaseQuantities
  • Fensterfläche: als Rohbaumaß/Öffnungsfläche interpretiert
  • Zuordnung Fenster ↔ Raum
  • Grenzwert/Faktor: 0,125 (1/8)

Wie läuft die Prüfung ab?

  1. Aufenthaltsräume identifizieren
  2. Außenfenster bestimmen
  3. Fenster den Räumen zuordnen
  4. Flächen auslesen und Verhältnis berechnen
    • Netto-Raumfläche je Raum
    • Fensterflächen je Raum aufsummieren
    • Verhältnis: Fensterfläche / Raumfläche
  5. Grenzwert prüfen und Ergebnis markieren

Ergebnis der Prüfung

  • Konform, wenn für jeden Aufenthaltsraum das Verhältnis Fensteröffnungsfläche ≥ 1/8 der Netto-Raumfläche erfüllt ist.
  • Nicht konform, wenn einzelne Räume die Anforderung unterschreiten oder erforderliche Mengen-/Klassifikationsangaben fehlen.

Nach oben scrollen