§ 32
Absatz 01: Notwendige Treppen (-räume)
(1) Bedachungen müssen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung).
Evaluierung BIM-basierte Baugenehmigung NRW
Der Turbo für die Baugenehmigung
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Der Turbo für die Baugenehmigung
(1) Bedachungen müssen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung).