Erweiterung Firmengebäude Louis Opländer GmbH (Dortmund)

Rein BIM-basierte Bauantragsprüfung

Beteiligte

Bauordnungsamt Dortmund

Bauherr: Louis Opländer Immobilien GmbH & Co. KG

Bestand (Neubau 2022) Bildquelle: Drahtler Architekten
Bestandsgebäude (Neubau 2022) (Bildquelle: Drahtler Architekten)

Die Louis Opländer Heizungs- und Klimatechnik GmbH hat im Jahr 2022 den Bau einer neuen 2.700 Quadratmeter großen Firmenzentrale auf dem PHOENIX-West-Gelände in Dortmund fertiggestellt. Eine Besonderheit dieses Projekts war die Einreichung des Bauantrags als Deutschlands erster BIM-basierter Bauantrag. Das Verfahren umfasste Planung, Antragstellung, Prüfung, Baugenehmigung und Rohbauabnahme und ermöglichte eine engere Abstimmung zwischen dem Bauordnungsamt Dortmund und den Architekten, indem BIM-Modelle anstelle herkömmlicher Pläne genutzt wurden. Die Stadt Dortmund erteilte in diesem Zusammenhang die erste BIM-basierte Baugenehmigung Deutschlands.

Projekt zur ersten BIM-basierten Baugenehmigung Deutschlands

Resultat des Pilotprojekts „BIM-basierten Baugenehmigung“ waren Anforderungen für die Modellierung von BIM-Modellen, die eine standardisierte Prüfung ermöglichen. Zudem wurde analysiert, welche Prüfprozesse für die Bauaufsichtsbehörde durch BIM-Modelle vereinfacht und zukünftig möglicherweise (teil)automatisiert werden können.

Der bestehende Bau soll gegenwärtig um eine Aufstockung erweitert werden. Die Baugenehmigung für den Erweiterungsbau soll ebenfalls rein BIM-basiert abgewickelt werden. Bauherr ist abermals Jan Opländer, vertreten durch die Louis Opländer Immobilien GmbH & Co. KG. Die Planung wird ausgeführt vom Architekturbüro Drahtler Architekten, während die behördliche Begleitung vom Bauordnungsamt Dortmund ausgeführt wird. Der Bauantrag wurde im November 2024 eingereicht. 

Erweiterungsbau (Bildquelle: Drahtler Architekten, Jan Opländer Louis Opländer GmbH)
Erweiterungsbau (Bildquelle: Drahtler Architekten, Jan Opländer Louis Opländer GmbH)

Die Erweiterung der Betriebsstätte um 460qm hat die Einstufung als großer Sonderbau (GK 5) zur Folge und damit ein Baugenehmigungsverfahren nach §65 BauO NRW. Die Erweiterung des Bürogebäudes auf der bestehenden Montagehalle ist als Holzständerbauweise geplant.

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