Neubau eines Lehrgebäudes für die Sekundarstufe I und die Verwaltung an der Mont-Cenis Gesamtschule
BIM-basierte Bauantragsprüfung parallel zur konventionellen Prüfung
Beteiligte



Die Sanierung der Mont-Cenis Gesamtschule erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Dabei soll zunächst im laufenden Schulbetrieb ein neues Lehrgebäude für die Sekundarstufe I auf dem freien Gelände des Schulhofs und des zugehörigen Sportplatzes errichtet werden. Nach dem Umzug der Schüler in den Neubau werden Teile der bestehenden Schulgebäude umgebaut und erweitert sowie einzelne Gebäudeteile abgerissen. Damit entsteht ein durch die Gebäude gerahmter neuer Platz für die nachhaltige Gestaltung der Schulhoflandschaft.
Die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM) ist als Bauherr verantwortlich für die Baumaßnahme. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Immobilien der Stadt Herne. Ziel des Projekts ist es, eine innovative, nachhaltige und energieeffiziente Schule zu schaffen, die den Anforderungen einer modernen Bildungslandschaft entspricht.

Bei dem im BIM-Projekt zu beurteilenden Bauvorhaben handelt es sich um den freistehenden dreigeschossigen Neubau, der im aktuellen Antragsverfahren baurechtlich weitgehend unabhängig von den Bestandsbauten bewertet werden kann. In diesem Neubau soll zukünftig die komplette Sekundarstufe I in Lern-Clustern nach aktuellen pädagogischen Konzepten unterrichtet werden. Zusätzlich werden die benötigten Verwaltungsbereiche dort untergebracht. Durch das natürliche Gefälle des Bestandsgrundstückes ergibt sich im südlichen Teil ein überdachter Pausenhof.

Die Planung sieht eine umweltfreundliche und nachhaltige Bauweise vor. Die Dachflächen des neuen Schulgebäudes werden als grünes Biodiversitätsdach ausgebildet. Der Heizbedarf wird über Wärmepumpen gedeckt. Deren Energiebedarf wird nahezu vollständig durch die großflächigen Photovoltaik-Module auf dem Dach gedeckt.
Beim Projekt handelt es sich um einen großen Sonderbau im Sinne der Landesbauordnung, so dass das Bauvorhaben durch die Bauaufsichtsbehörde umfangreicher als im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist. Die hier zu berücksichtigende Schulbaurichtlinie beinhaltet beispielsweise zusätzliche Vorgaben zum Brandschutz. Diese werden im Brandschutzkonzept dargestellt. Die Barrierefreiheit ist über ein Barrierefrei-Konzept nachzuweisen.