§2 Begriffe
Absatz (7): Aufenthaltsräume
(7) Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
Evaluierung BIM-basierte Baugenehmigung NRW
Der Turbo für die Baugenehmigung
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(7) Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.